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Hinweise zu Abschlussprüfungen
TermineZulassung § 63 FOBOSO mündliche Prüfungen §65 FOBOSO Wiederholung § 69 FOBOSO Verhinderung § 70 / Nachholung § 71 FOBOSO
Schülerinnen und Schüler werden zur Abschlussprüfung nicht zugelassen, wenn
- ein Jahresfortgangsergebnis nicht festgesetzt werden kann (z. B.: keine hinreichenden Leistungsnachweise) oder
- die Jahresfortgangsergebnisse in mehr als drei Pflichtfächern ohne Berücksichtigung des Faches Sport mit Note 5 (1 bis 3 Punkte) oder Note 6 (0 Punkte) oder mehr als ein Pflichtfach mit Note 6 (0 Punkte) bewertet wurden oder die Seminararbeit mit Note 6 (0 Punkte) bewertet wurde oder
- mehr als fünf Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden.
Mündliche Prüfungen:
Im Fach Englisch findet eine verpflichtende mündliche (Gruppen-)Prüfung statt.
Weitere mündliche Prüfungen sind auf schriftlichen Antrag der Schülerin oder des Schülers möglich in
- höchstens einem Fach der schriftlichen Prüfung (also: Entweder Deutsch oder Mathematik oder Pädagogik/Psychologie oder Physik oder Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen)
- höchstens einem sonstigen Pflichtfach des laufenden Schuljahres (ausgenommen 2. Fremdsprache), in dem die Jahresfortgangsleistung mit der Note 5 oder 6 (weniger als 4 Punkte) bewertet worden ist.
© 2001-2012 Berufliche Oberschule Regensburg
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
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