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| Unterrichtsangebot der Beruflichen Oberschule Regensburg | |
FOS(ohne berufliche Vorbildung) Ausbildungsrichtungen:(alle Jahrgangsstufen und nur Vollzeitklassen)
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BOS(mit beruflicher Vorbildung 1)) Ausbildungsrichtungen:(alle Jahrgangsstufen und nur Vollzeitklassen)
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| Vorkurs | Vorkurs |
| 11. Jahrgangsstufe | Vorklasse |
| 12. Jahrgangsstufe | 12. Jahrgangsstufe |
| DBFH Ausbildungsabschnitt 3/2 | |
| 13. Jahrgangsstufe | 13. Jahrgangsstufe |
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Halbjähriger Vorkurs FOS (nur zweites Schulhalbjahr, nur Samstags) Deutsch, Englisch, Mathematik |
Einjähriger Vorkurs BOS (nur Samstags) Deutsch, Englisch, Mathematik |
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Jahrgangsstufe 11 der FOS fachpraktische Ausbildung Wahlfächer: Französisch oder Wirtschaftsinformatik (nur für Absolventen der Wahlpflichtfächergruppe IIIa der Realschule mit Schwerpunkt Französisch und andere Bewerber mit gleichwertigen Französisch-Kenntnissen in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft) |
Vorklasse der BOS Vollzeitunterricht |
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Jahrgangsstufe 12 der FOS Angebot einer zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, z. Zt. Französisch, Latein und Spanisch |
Jahrgangsstufe 12 der BOS Angebot einer zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, z. Zt. Französisch, Latein und Spanisch |
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DBFH abschließender halbjähriger Vollzeitunterricht des Ausbildungsabschnitts 3/2 (Techník) |
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Jahrgangsstufe 13 der FOS Angebot einer zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, z. Zt. Französisch, Latein und Spanisch |
Jahrgangsstufe 13 der BOS Angebot einer zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, z. Zt. Französisch, Latein und Spanisch |
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1) §28 Abs. 2 und 3 der FOBOSO:
(2) Die notwendige berufliche Vorbildung besitzt, wer
(3) 1 Die berufliche Vorbildung muss der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechen. 2 In eine der beruflichen Vorbildung nicht entsprechende Ausbildungsrichtung kann nur aufgenommen werden, wer zusätzlich eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung einschlägige Berufstätigkeit oder das erfolgreiche Durchlaufen einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule nachweist; die Berufstätigkeit muss bei Vollzeitbeschäftigung ein Jahr, bei Teilzeitbeschäftigung einen entsprechend längeren Zeitraum umfassen. 3 In Zweifelsfällen hinsichtlich der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der Berufstätigkeit oder ihrer Zuordnung zu einer Ausbildungsrichtung entscheidet die oder der Ministerialbeauftragte. |
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Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
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